Einschulung

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die Termine und das Verfahren der Einschulung geben.

 

Der Schuleintritt stellt im Leben der Kinder und auch oft im Leben ihrer Eltern einen großen Einschnitt dar. Er sollte deshalb langfristig vorbereitet und geplant sein. Die Schulfähigkeit Ihres Kindes wird durch ein umfassendes Verfahren festgestellt. Dieses ist wie folgt geregelt und umfasst drei Teile:


1. Anmeldung und Sprachstandserfassung

  • Termin: März / April des Vorjahres der Einschulung

  • Anmeldung der Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden

  • Bei der Sprachstandserfassung werden die Sprachkompetenzen der Kinder in verschiedenen Niveaus geprüft. Dazu gehören neben Erzähl- und Sprechleistungen auch Aufgabenverständnis, Umsetzung von Arbeitsaufträgen und das Regelverhalten in einer Gruppe. Dabei kommen die Kinder in Kleingruppen zusammen. In ca. einer halben Stunde werden den Kindern verschiedene Spiel-, Gesprächs- und Arbeitsangebote gemacht. Dabei geht es in erste Linie darum, Beobachtungssituationen zu schaffen, die die Entwicklung des Sprach- und Ausdrucksvermögens zeigen. Bei Bedarf wird für das einzelne Kind ein Beobachtungsbogen erstellt.
  • Bei diesem ersten Zusammentreffen sind sowohl Erzieherinnen (je eine aus jeder Einrichtung) als auch das gesamte Kollegium beteiligt, damit die Kinder auch von uns einen ersten Eindruck gewinnen können.

  • Die Schulleitung lädt bei Bedarf im Nachgang der Abschlussbesprechung die Eltern zu einem Beratungsgespräch ein, das von der Schulleitung unter Beteiligung einer Lehrkraft aus der Beobachtungsgruppe und evtl. einer Erzieherin geführt wird.

  • Kinder mit sprachlichen Schwierigkeiten erhalten von Beginn des Schuljahres vor der Einschulung an die Möglichkeit an einem Sprachvorlaufkurs teilzunehmen.

  • Bei Bedarf können Kinder im Vorfeld schon einen Termin im Gesundheitsamt erhalten, um entsprechende Therapien (z.B. Logopädie, Ergotherapie) frühzeitig zu beginnen bzw. um die Notwendigkeit abzuklären.


2. Einschulungsuntersuchung

  • Termin: Februar - April des Einschulungsjahres
  • Ort: Gesundheitsamt in Ziegenhain
  • Bei der schulärztlichen Untersuchung werden die körperliche und intellektuelle Entwicklung in den Blick genommen. Dazu gehören auch (fein-)motorische Fertigkeiten und grundlegende Kenntnisse, wie z.B. der Mengenerfassung bei einer altersgemäßen Entwicklung.


3. Tag zur Feststellung der Schulfähigkeit

  • Im April / Mai des Einschulungsjahres findet der Tag zur Feststellung der Schulfähigkeit statt.
  • Auch dieser wird unter Beteiligung der Erzieherinnen und Erzieher aus den betroffenen Kindergärten und des Kollegiums durchgeführt. Die zukünftigen Schülerinnen und Schüler stellen sich hierbei erneut in der Schule vor und werden in größeren Gruppen noch einmal hinsichtlich ihres Entwicklungstandes im Laufes eines „Schulvormittags“ beobachtet.
  • Die Inhalte betreffen u.a. motorische, logische und mathematische Bereiche, sowie das Arbeits- und Sozialverhalten. Auch die Belastbarkeit und die Ausdauer sowie die persönliche Sicherheit des Kindes sind von Bedeutung.



Aus der Schulpflichtigkeit heraus ergibt sich der gesetzliche Auftrag, die Schulfähigkeit des Kindes mit o.g. Verfahren festzustellen. Dem Ergebnis folgend fällt der Schulleiter die Entscheidung, ob das Kind in die erste Klasse eingeschult wird oder eine Zurückstellung vom Schulbesuch erfolgt. Bei einer Zurückstellung kann das Kind entweder ein weiteres Jahr den Kindergarten oder eine Vorklasse besuchen. Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage von Einschätzungen aus den Kindergärten, der Schule und dem schulärztlichen Dienst. Eine Beratung der Eltern ist jederzeit möglich. Im Interesse des Kindes sollte die Entscheidung von allen Betroffenen getragen werden.

Wenn eine Einschulung nicht geeignet erscheint, mit Bedenken oder Förderhinweisen verbunden ist, werden die Eltern zu einem Beratungsgespräch eingeladen.

 


Termine kurz vor der Einschulung


Informationsabend für die Eltern:

  • Kurz vor den Sommerferien findet für die Eltern der einzuschulenden Kinder ein Informationsabend statt (Durchführung: zukünftige Klassenleitung der Klasse 1). Dabei wird eine Liste der benötigten Materialien ausgeteilt und der Ablauf des ersten Schultages (u.a. Abgabe der Zuckertüten, Beginn des Gottesdienstes, Beginn der Aufführung in der Schule) bekannt gegeben. Weiterhin wird über die Beauftragung eines Fotografen entschieden und die Eltern erhalten schriftlich wichtige schulische Termine für das kommende Schuljahr.


Tag der Einschulung:

  • Die Einschulung für die Erstklässler erfolgt jeweils am ersten Mittwoch des Schuljahres in Niedergrenzebach. Die Schule endet an diesen Tagen jeweils um 11:30 Uhr.



Für die Klassen 2 - 4 beginnt das Schuljahr bereits am (ersten) Montag nach den Sommerferien. Unterricht findet jeweils (Montag - Mittwoch) von der ersten bis zur vierten Stunde (08:00 Uhr - 11:30 Uhr) statt. Danach gilt der „neue“ Stundenplan.